Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich jeweils im ersten Halbjahr statt. Gegenstand der Verhandlung und Beschlussfassung der Mitgliederversammlung sind insbesondere:
- die Neuwahl des geschäftsführenden Vorstands und der Rechnungsprüfer/-innen,
- Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes,
- Entgegennahme des Berichtes der Rechnungsprüfer/innen, der Bilanz des Vorjahres und des Haushaltsplanes für das Folgejahr,
- Beschlussfassung über 2) und 3) sowie Entlastung des Vorstandes,
- die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
- Satzungsänderungen,
- Beschlussfassung über die Auflösung des Verbandes,
- sonstige Anträge des Vorstands und der Mitglieder.
Informationen zu vergangenen Mitgliederversammlungen: