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Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl 2017

19.​04.​2017

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an der Bundestagswahl 2017 teilnehmen, können Sie ab sofort einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

 

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden!

 

Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie auf der Website der Bundeswahlleiter.

 

Bild zur Meldung: Grafik Auslandsdeutsche wollen wählen

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