Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung des VDBIO findet alle zwei Jahre jeweils im ersten Halbjahr statt. Gegenstand der Verhandlung und Beschlussfassung der Mitgliederversammlung sind insbesondere:
die Neuwahl des geschäftsführenden Vorstands und der Rechnungsprüfer/-innen,
Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes,
Entgegennahme des Berichtes der Rechnungsprüfer/innen, der Bilanz und der Einnahmen-Ausgabenrechnung der beiden Vorjahre,
Entgegennahme der Haushaltspläne für die zwei Folgejahre,
Beschlussfassung über 2), 3) und 4) sowie Entlastung des Vorstandes,
die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
Satzungsänderungen,
Beschlussfassung über die Auflösung des Verbandes,
sonstige Anträge des Vorstands und der Mitglieder.
Grundlage ist die Verbandssatzung.
Informationen zu vergangenen Mitgliederversammlungen: