Koalitionsvertrag: Die Ausübung des Wahlrechts für Auslandsdeutsche soll erleichtert werden

25. 11. 2021

Für im Ausland lebende Deutschen wird die Teilnahme an Wahlen in Deutschland im Vergleich zu Staatsangehörigen anderer europäischer Länder erschwert. Mitarbeitende internationaler Organisationen, welche oft über Jahrzehnte im Dienst ihrer Organisation und im deutschen Interesse an wechselnden Standorten im Ausland leben, und deren Angehörige können nach dem aktuellen Wahlrecht nur unter erschwerten Bedingungen oder oft auch gar nicht wählen.

 

Der VDBIO bemüht sich seit Jahren um eine Reformierung des bestehenden Bundeswahlgesetzes und wandte sich dazu auch an die Verhandlungsführenden in der Arbeitsgruppe 1 der Koalitionsverhandlungen, zu deren Aufgabenbereich auch das Thema „Wahlrecht“ gehörte. Wir freuen uns sehr, dass unser Anliegen im Koalitionsvertrag aufgenommen wurde und stehen weiterhin für eine Zusammenarbeit zur Verfügung.

 

Wir wünschen der neuen Regierung bei der Umsetzung ihrer Ziele viel Erfolg.

 

Bild zur Meldung: Grafik: Wir wollen wählen