Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl 2021

25. 01. 2021

Wählen kann in Deutschland nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an der Bundestagswahl 2021 teilnehmen, können Sie ab sofort einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

 

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen.

 

Informationen dazu sowie das Antragsformular finden Sie auf der Website des Bundeswahlleiters:

https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html

 

Bild zur Meldung: Grafik Auslandsdeutsche wollen wählen