Verbesserung des Wahlrechts für Auslandsdeutsche

22. 11. 2017

Nach der Antwort des Bundestags im Petitionsverfahren (vgl. Unterlagen im Mitgliederbereich) möchte der VDBIO sein Anliegen, das Wahlrecht für Auslandsdeutsche zu verbessern, u.a. mit dem Bundestag, dem Auswärtigen Amt und dem BMI weiterbetreiben. Jüngst haben sich auch politische Gruppen erneut zu Wort gemeldet, so die SPD Arbeitsgruppe Genf. Sie fordert die SPD Bundestagsfraktion auf, "eine Anlaufstelle für die Wähler(innen) aus dem Ausland einzurichten, um die Anliegen von Deutschen im Ausland an die deutsche Politik aufzugreifen," sowie "eine Initiative zur Modernisierung des Wahlrechts für Deutsche im Ausland zu ergreifen," denn "die derzeitige Einschränkung des Wahlrechts für Deutsche im Ausland verletzt das [...] allgemeine Wahlrecht"...

 

Um die Ungereimtheiten im derzeitigen Verfahren glaubhaft darstellen zu können, braucht der VDBIO Ihre Hilfe beim Zusammentragen Ihrer Erfahrungen mit der diesjährigen Bundestagswahl.


Bitte schreiben Sie uns, und ermuntern Sie auch Deutsche im Familien- und Bekanntenkreis, ob VDBIO-Mitglieder oder nicht, Ihnen und/oder uns die Erfahrungen und Fallgestaltungen unter Angabe des Auslandsstandorts, der Fristen und eventuellen amtlichen Begründungen mitzuteilen:

  • De facto oder de iure Unmöglichkeit der Wahlteilnahme (evtl. örtliche Wahlleiter)
  • (Un)möglichkeit der Informationsbeschaffung und Qualität der behördlichen Beratung
  • Andere Erwägungen und Umstände, weswegen Sie schliesslich (nicht) gewählt haben

 

Schreiben Sie an vdbio@vdbio.org unter dem Stichwort "Wahlrecht 2017", wenn möglich vor Ende 2017.

 

Ihre VDBIO-Arbeitsgruppe Wahlrecht für Auslandsdeutsche

 

Bild zur Meldung: Verbesserung des Wahlrechts für Auslandsdeutsche